Asbestsanierung

Eine Asbestsanierung ist immer dann notwendig, wenn die sichere Entfernung und Entsorgung von Asbestmaterialien aus Gebäuden anfällt. Dies geschieht meißt, um gesundheitliche Risiken durch Asbestfasern zu vermeiden.

Gefahren von Asbest

Asbest kann ernste Gesundheitsgefahren verursachen, einschließlich

     Lungenkrebs

     Asbestose (Lungenkrankheit)

     Mesotheliom (Krebsart des Rippenfells)

     Krebserkrankungen des Kehlkopfes und der Eierstöcke

alleine, wenn Asbestfasern nur eingeatmet werden.

Vorkommen von Asbest

Asbest kommt zwar natürlicherweise in der Erde vor, vor allem in bestimmten Gesteinsarten und Böden.

Industriell wird es in verschiedenen Produkten verwendet.

Dazu gehören Asbestzementplatten, -rohre und -isolierungen. Bodenbeläge, Asbesthaltige Fliesen und Mörtel. Bremsbeläge und Kupplungen – besonders in älteren Fahrzeugen.

Asbesthaltige Dachschindeln und -beschichtungen, Verbundstoffe wie Asbest-Kunststoffe und -Textilien in bestimmten Anwendungsbereichen.

Vorteile von Asbest

  1. Hitzebeständigkeit
  2. Festigkeit
  3. Chemikalienresistenz
  4. Gute Isolierung

Asbest kann Temperaturen bis zu etwa 1000 Grad Celsius standhalten, was es zu einem hervorragenden Material für Brandschutz und Wärmeisolierung macht.

Sie sind extrem stark und widerstandsfähig gegen mechanische Belastungen, was es zu einem wertvollen Zusatzstoff in Verbundmaterialien und Baustoffen macht.

Asbest ist resistent gegen viele Chemikalien und kann daher in Umgebungen eingesetzt werden, in denen andere Materialien schnell abgebaut werden könnten.

Hinzu kommen hervorragende isolierende Eigenschaften, sowohl gegen Wärme als auch gegen Schall, was es in der Bauindustrie beliebt machte.

Historisch gesehen war Asbest aufgrund seiner Hitze- und Brandschutzfähigkeit weit verbreitet, aber seine Verwendung ist heute in vielen Ländern stark reguliert oder verboten!

Verbot von Asbest & Eternit

Das Verbot von Asbest und Asbesthaltigen Produkten wie Eternit wurde in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt. Hier sind einige Beispiele:

Asbestverbot in Deutschland

Asbest wurde in Deutschland ab dem 1. Januar 1993 für den Neubau und ab dem 1. Januar 1995 für die Renovierung und den Abriss von Gebäuden verboten. Die Nutzung von Asbesthaltigen Produkten wurde ebenfalls stark eingeschränkt.

Asbestverbot in der europäischen Union

Die EU erließ 2005 ein umfassendes Verbot für Asbest, das die Verwendung von Asbest in neuen Produkten sowie die Herstellung und den Import von asbesthaltigen Materialien verbot.

In den meisten Regionen begann die Regulierung und das Verbot der Verwendung von Asbest in den 1980er bis 1990er Jahren.

Strafen bei falscher Asbestsanierung

In vielen Ländern sind die Vorschriften für die Sanierung von Asbest streng geregelt, und Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Geldstrafen führen.

Unternehmen oder Einzelpersonen, die bei der Asbestsanierung nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards einhalten, können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann es auch zu strafrechtlicher Verfolgung kommen, die im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen führen kann.

Zusätzlich zu den Geldstrafen können Verantwortliche für unsachgemäße Sanierung auch für gesundheitliche Schäden oder Erkrankungen haftbar gemacht werden, die bei den betroffenen Personen auftreten.

Fachfirmen, die gegen Asbestvorschriften verstoßen, können ihre Lizenz oder Genehmigung verlieren, was ihren Betrieb erheblich beeinträchtigen kann.

Meldepflicht bei Asbestfund 

In Deutschland beispielsweise ist der Asbestnachweis an die zuständige Behörde zu melden, und es sind spezifische Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verankert.

Meldung an die zuständige Behörde

In vielen Ländern müssen Asbestfunde sofort der zuständigen Umweltschutz- oder Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden. Dies kann beispielsweise das Amt für Umweltschutz, die Gesundheitsbehörde oder ein anderes zuständiges Amt sein. Die Meldepflicht kann auch spezielle Anforderungen wie das Einreichen eines Asbestnachweises oder das Ausfüllen bestimmter Formulare umfassen.

Informationspflicht gegenüber dem Eigentümer oder Betreiber

Wenn Asbest in einem Gebäude gefunden wird, muss der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes informiert werden. Diese Information ist wichtig, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur sicheren Handhabung und Beseitigung getroffen werden.

Falls Asbest während Bau- oder Renovierungsarbeiten gefunden wird, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die Gefahr und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren. Auch müssen sie gegebenenfalls den Betriebsrat oder die Sicherheitsbeauftragten einbeziehen.

Dokumentation und Berichterstattung

Es ist erforderlich, alle relevanten Informationen über den Asbestfund, einschließlich der Lage, Menge und Art des Asbests, sowie die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann für spätere Inspektionen oder rechtliche Überprüfungen wichtig sein.

Kooperation mit Fachfirmen

In vielen Fällen muss der Fund von Asbest durch zertifizierte Fachfirmen, die auf Asbestsanierung spezialisiert sind, bearbeitet werden. Diese Firmen sind verpflichtet, bestimmte Vorschriften und Sicherheitsstandards einzuhalten und den Fund gegebenenfalls ebenfalls den Behörden zu melden.

Fazit zur Asbestsanierung

Eine Asbestsanierung ist entscheidend für den Schutz der Gesundheit, da Asbestfasern ernste Krankheiten wie Lungenkrebs und Asbestose verursachen können. Die sichere Entfernung und Entsorgung von Asbest erfordert spezialisierte Fachkenntnisse und strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In vielen Ländern gibt es strenge Regelungen und Meldepflichten, um eine sichere und ordnungsgemäße Sanierung zu gewährleisten.